Bei schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen werden die Kosten der Behandlung durch die Invalidenversicherung bez. durch die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.
Bei weniger gravierenden Fehlstellungen sind die Kosten durch die Patienten/Patientinnen, bzw. durch deren Eltern zu tragen. Die meisten Kinder- und Jugendlichen verfügen heute über eine
Zahnzusatzversicherung, welche sich je nach Versicherungsmodell mit 50% oder mehr an den Kosten der Behandlung beteiligt. Solche Zusatzversicherungen sollten schon im Vorkindergartenalter
abgeschlossen werden.